Mitgliedsbeiträge



Gebührenordnung (Stand 02/2013):

1. Aufnahmegebühr

für aktive Mitglieder

für passive Mitglieder

für Jugendliche bis 18 Jahren

Familienmitgliedschaft

80,00 €

30,00 €

30,00 €

160,00 €

2. Mitgliedsbeitrag jährlich

für Jugendliche bis 14 Jahren

für Jugendliche von 14-18 Jahren

für aktive Mitglieder ab 18 Jahren

für passive Mitglieder

Familienmitgliedschaft*

36,00 €

54,00 €

90,00 €

46,00 €

180,00 €

*zwei erwachsene aktive Mitglieder und mindestens ein Kind. Hier zahlen die Eltern den vollen Beitrag, Kind/-er sind bis zum Ende der Schulzeit/Ausbildung beitragsfrei.

3. Anlagennutzung jährlich

Pro Pferd/Pony

96,00 €

4. Schnuppermitgliedschaft für 3 Monate*

für Erwachsene

für Jugendliche unter 18 Jahren

Anlagennutzung pro Pferd/Pony

30,00 €

15,00 €

24,00 €

*die Aufnahmegebühr bei Schnuppermitgliedschaft entfällt für diese drei Monate. Wird eine fortwährende Mitgliedschaft im Anschluss beantragt, wird die jeweilige Aufnahmegebühr erhoben.

5. Sonderzahlungen

Laut § 7 der Satzung des RCE e.V., Rechte und Pflichten der Mitglieder, ist jedes aktive anlagennutzende Mitglied ab 14 Jahren verpflichtet, an Arbeitsdiensten wie dort beschrieben teilzunehmen bzw. diese auszuführen. 

Werden nachweislich mind. 2x jährlich keine Hallen- oder Aussenplatzdienste durchgefüht, wird der Vereinsausschuss eine Sonderzahlung vom Mitglied einfordern.

6. Bankverbindung

Bankverbindung:

IBAN: DE64 7706 9461 0006 2398 20

BIC: GENODEF 1GBF

Bei Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese ist mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist am Tage des Eintritts für die restlichen Monate des Jahres zu entrichten.

Die Höhe der Aufnahmegebühr und des monatlichen Mitgliedsbeitrages wird durch die Gebührenordnung festgesetzt.