Gebührenordnung (Stand 02/2013):
1. Aufnahmegebühr
für aktive Mitglieder
für passive Mitglieder
für Jugendliche bis 18 Jahren
Familienmitgliedschaft
80,00 €
30,00 €
30,00 €
160,00 €
2. Mitgliedsbeitrag jährlich
für Jugendliche bis 14 Jahren
für Jugendliche von 14-18 Jahren
für aktive Mitglieder ab 18 Jahren
für passive Mitglieder
Familienmitgliedschaft*
36,00 €
54,00 €
90,00 €
46,00 €
180,00 €
*zwei erwachsene aktive Mitglieder und mindestens ein Kind. Hier zahlen die Eltern den vollen Beitrag, Kind/-er sind bis zum Ende der Schulzeit/Ausbildung beitragsfrei.
3. Anlagennutzung jährlich
Pro Pferd/Pony
96,00 €
4. Schnuppermitgliedschaft für 3 Monate*
für Erwachsene
für Jugendliche unter 18 Jahren
Anlagennutzung pro Pferd/Pony
30,00 €
15,00 €
24,00 €
*die Aufnahmegebühr bei Schnuppermitgliedschaft entfällt für diese drei Monate. Wird eine fortwährende Mitgliedschaft im Anschluss beantragt, wird die jeweilige Aufnahmegebühr erhoben.
5. Sonderzahlungen
Laut § 7 der Satzung des RCE e.V., Rechte und Pflichten der Mitglieder, ist jedes aktive anlagennutzende Mitglied ab 14 Jahren verpflichtet, an Arbeitsdiensten wie dort beschrieben teilzunehmen bzw. diese auszuführen.
Werden nachweislich mind. 2x jährlich keine Hallen- oder Aussenplatzdienste durchgefüht, wird der Vereinsausschuss eine Sonderzahlung vom Mitglied einfordern.
6. Bankverbindung
Bankverbindung:
IBAN: DE64 7706 9461 0006 2398 20
BIC: GENODEF 1GBF
Bei Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese ist mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist am Tage des Eintritts für die restlichen Monate des Jahres zu entrichten.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und des monatlichen Mitgliedsbeitrages wird durch die Gebührenordnung festgesetzt.